Audiopädagogischer Dienst
Der Audiopädagogische Dienst vom ZKSK unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung. Von der Diagnose bis zum Abschluss der Schulzeit begleiten wir sie – individuell, bedürfnisorientiert und ressourcengerecht. Das Ziel ist eine möglichst hohe Partizipation.
Anwendungsgebiete
Die audiopädagogische Begleitung ist für Kinder und Jugendliche mit einer ausgewiesenen Hörbeeinträchtigung von mindestens 30 dB. Im Vorschulalter betreut eine audiopädagogische Fachperson die Kinder zumeist im häuslichen Umfeld – in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.
Angebote und Leistungen
Nach der Einschulung begleiten wir die Kinder mit integrativen, sonderpädagogischen Massnahmen (ISM). Lehrpersonen und Eltern beraten wir zu allen Fragen im Umgang mit Hörbehinderung. Unsere Fachpersonen arbeiten auch mit Spezialist:innen aus Medizin, Technik und Pädagogik zusammen.
- Audiologische Abklärung mit aktuellem Audiogramm, erstellt durch eine/n (Päd-)Akustiker:in
- Medizinische Expertise, ausgestellt durch einen (päd-)audiologischen Dienst oder eine/n Fachärzt:in HNO
- Bei AVWS: Audiologische und neuropsychologische Abklärung
- CODA: Anmeldung durch Eltern, Fachpersonen, Beratungsstellen
Die Audiopädagogik ist eine sonderpädagogische Massnahme, finanziert vom Volksschulamt des Kantons Solothurn. Die Teilnahme an unseren Angeboten ist freiwillig.
Therapiezentrum
Oensingen
Solothurnstrasse 42
4702 Oensingen
Standort
062 396 30 04
oensingen@zksk.ch
Newsletter